Bildungskarenz und Förderungen

Lassen Sie sich bis zu 80 % Ihrer Kosten fördern!

 

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Die Österreichische Medienakademie ist Ö-Cert-Qualitätsanbieter, weshalb es uns möglich ist Kurse im Rahmen von Bildungskarenzen und in der Bildungsteilzeit anzubieten.

Falls Sie sich für eine dieser Möglichkeiten interessieren, bieten wir Ihnen gerne an, Ihre Ziele und Wünsche bei einem persönlichen Gespräch gemeinsam zu besprechen. Grundlegend ist, dass sich Interessierte mit ihrer Arbeitgeberin bzw. ihrem Arbeitgeber auf eine Bildungskarenz oder eine Bildungsteilzeit geeinigt haben und mit dem AMS dazu in Kontakt sind.

Hier finden Sie alle Informationen und weitere Schritte zu Ihrer Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit.

 

Weitere Fördermöglichkeiten

Für den Digital Media Kompakt können unterschiedliche Förderungen beantragt werden. Es gibt sowohl österreichweite Förderungen als auch Förderungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus bestimmten Bundesländern.

Für österreichweite Förderungen verweisen wir sehr gerne auf die gesammelte Übersicht auf der ÖMA-Website, wo insbesondere das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) entsprechende Angebote bereithält.

 

Neue Förderungen, die speziell auf den Bereich der Digitalisierung abzielen, gibt es u.a. in Wien und Niederösterreich:

Digi-Winner (waff – Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds)
Mit dem Digi-Winner gibt es bis zu 5.000 Euro Förderung für berufliche Aus- und Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung. Grundvoraussetzung für die Förderung ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben und AK-Mitglied sind. Je nach Einkommen liegt die Förderhöhe zwischen 40-80 % der Kurskosten. Falls Ihr Arbeitsplatz außerhalb Wiens liegt oder Sie zurzeit arbeitslos sind, können Sie max. 2.500 Euro Förderung vom waff erhalten. Sollten Sie Fragen haben oder einen Kostenvoranschlag benötigen, wenden Sie sich gerne an ÖMA-Geschäftsführer Nikolaus Koller (nikolaus.koller@oema.at).

Skills Scheck (der österreichischen Förderagentur für wirtschaftsnahe Forschung, Entwicklung und Innovation (FFG))

Ziel ist es, durch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, Fachkräfte in Unternehmen beim Wandel zu einer nachhaltigen (ökologischen), digitalisierten und zukunftsfitten Wirtschaft zu unterstützen.

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Person und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten. Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 25 Personen gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden. Die Förderung ist eine De-Minimis-Förderung.

Arbeitswelt 4.0 – Fit für Digitalisierung (Land Niederösterreich)
In Zusammenhang mit einer zunehmenden Automatisierung und Digitalisierung fördert das Land Niederösterreich berufliche Umschulungen sowie Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige. Für einen möglichen Bezug muss sich der Hauptwohnsitz seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden. Die Förderhöhe beträgt maximal 2.500 Euro und beläuft sich auf max. 80 % der Aus- und Weiterbildungskosten. Zudem ist sie vom monatlichen Bruttoeinkommen der antragstellenden Person abhängig.

 

Falls Sie noch mehr Informationen oder weitere Fördermöglichkeiten brauchen: Auf unserer Website haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt (kein Anspruch auf Vollständigkeit).